KfW-Neubauförderung August 2026: Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien im Überblick

Wer 2026 ein klimafreundliches Fertighaus baut, kann über die KfW-Programme 297, 298 und 300 besonders günstige Förderkredite beantragen.

Wer in Deutschland ein energieeffizientes Haus neu baut, hat im August 2026 Zugang zu zwei zentralen KfW-Förderkreditprogrammen: dem „Klimafreundlichen Neubau – Wohngebäude” (Programme 297 und 298) und dem Programm „Wohneigentum für Familien” (Programm 300). Beide Programme finanzieren den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude zu subventionierten Konditionen und sind laut KfW-Website (Stand der abgerufenen Produktseiten: August 2026) aktiv. Nachfolgend werden die aktuell veröffentlichten Bedingungen beider Programme erläutert.

Was fördert die KfW mit dem Klimafreundlichen Neubau (297 und 298)?

Die Programme 297 (für private Selbstnutzer) und 298 (für alle Antragsteller, einschließlich Vermieter und Unternehmen) fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Als Erstkauf gilt laut KfW der Erwerb bis zu einem Jahr nach Fertigstellung.

Förderfähig sind drei Stufen:

Der maximale Kreditbetrag beläuft sich laut KfW auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Einfamilienhaus gilt dabei als eine Wohneinheit. Der Kredit umfasst auch die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer, Energieberatung oder Bauplanung.

Die Zinskonditionen werden von der KfW laufend am Kapitalmarkt angepasst. Zum Zeitpunkt der Abfrage der Produktseite lag der Sollzins für eine Laufzeit von 11 bis 25 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung und einem tilgungsfreien Anlaufjahr für Programm 297 bei 2,55 % p.a. (effektiver Jahreszins 2,58 %), für Programm 298 gelten dieselben Konditionen. Kürzere Laufzeiten von 4 bis 10 Jahren werden günstiger angeboten (1,69 % Sollzins). Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt jeweils am Tag der KfW-Zusage.

Was bietet das Programm 300 – Wohneigentum für Familien?

Das Programm 300 richtet sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem Kind sowie an Alleinerziehende, die selbst genutztes Wohneigentum klimafreundlich bauen oder erstmalig erwerben möchten. Es handelt sich um ein einkommensabhängiges Programm mit besonders günstigen Konditionen, da der Zinssatz laut KfW ab 0,01 % beginnt.

Die technischen Anforderungen für Programm 300 sind strenger als für Programm 297/298:

Wer zusätzlich das QNG-Zertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) vorweist, erhält noch höhere Kreditbeträge.

Die Kreditobergrenzen hängen von der Kinderzahl und der Förderstufe ab. Für ein Kind liegt das maximale Haushaltseinkommen bei 90.000 Euro, pro weiteres Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Als maßgebliches Haushaltseinkommen gilt laut KfW der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Antragstellenden aus den Jahren 2023 und 2024 (für Anträge im Jahr 2026). Die Kreditobergrenzen:

Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 35 Jahre, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Eine vorzeitige Gesamtrückzahlung ist jederzeit möglich, Sondertilgungen hingegen nicht.

Was das für Baufamilien bedeutet

Für Familien, die ein Fertighaus planen, ergeben sich aus den aktuell verfügbaren KfW-Konditionen mehrere praktische Hinweise.

Programm 300 vor Programm 297/298 prüfen: Wer mit Kind oder Kindern baut, sollte zunächst prüfen, ob Programm 300 in Frage kommt. Die Einstiegszinsen sind erheblich günstiger als bei den allgemeinen Programmen 297/298. Der Haken: Die technischen Anforderungen (EH 40 plus QNG-konforme Treibhausgasbilanz, kein Öl/Gas/Biomasse) sind hoch. Moderne Fertighäuser in Holzbauweise mit Wärmepumpe erfüllen diese Anforderungen allerdings häufig – ein Energieeffizienz-Experte sollte dies früh im Planungsprozess bestätigen.

Einkommensgrenze realistisch einordnen: Die Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind klingt großzügig, bezieht sich aber auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Posten typischerweise unter dem Bruttogehalt. Für Anträge im Jahr 2026 wird der Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024 herangezogen.

Kreditvolumen und Gesamtfinanzierung: Bei einem heutigen Fertighaus-Neubau liegen die Gesamtkosten je nach Ausstattung und Region häufig zwischen 400.000 und 600.000 Euro. Ein KfW-Kredit von bis zu 150.000 Euro (Programm 297/298) oder bis zu 270.000 Euro (Programm 300, Familie mit 5+ Kindern und QNG) deckt damit einen erheblichen Teil der Finanzierung ab – schließt aber eine ergänzende Bankfinanzierung nicht aus. Da der Kredit zu 100 % ausgezahlt wird und innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (mit möglicher Verlängerung um 24 Monate) abgerufen werden kann, lässt er sich gut mit dem Baufortschritt verzahnen.

Antragstellung über Hausbank: KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die eigene Hausbank oder einen anderen zugelassenen Finanzierungspartner. Die Zusage – und damit der bindende Zinssatz – erfolgt erst durch die KfW. Baufamilien sollten den Antrag stellen, bevor der Bauvertrag unterschrieben wird, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung: Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln steht und kein Rechtsanspruch besteht. In der Vergangenheit kam es bei einzelnen Programmen zu Engpässen und vorübergehenden Antragsstopps. Wer plant, sollte daher nicht zu knapp kalkulieren und den Antrag frühzeitig einreichen.